RGW-Hilfe klagt gegen Betretungsverbot

Hohe Lebensqualität, Umwelthauptstadt, sonnigste Stadt Deutschlands – Freiburg weckt wohl bei den meisten Bürgern positive Assoziationen. Ganz anders stellt sich die Lage hingegen bei Fußballfans dar: eingeschränkte Sicht vom Gästeblock aufs Spielfeld, Käfighaltung, kaum genehmigte Fanutensilien wie Fahnen oder Megaphone. Doch nicht nur in diesem zweifelhaften Ranking nehmen die Breisgauer einen Spitzenplatz ein, auch das lokale Ordnungsamt kommt zu fragwürdigem Ruhm. So hat insbesondere die heimische Fanszene, aber auch Gästefans seit Jahren massiv mit Betretungsverboten zu kämpfen. Auch uns beschäftigte dieses Thema vor dem anstehenden Auswärtsspiel.

Einige Wochen vor dem Gastspiel des FCA beim SCF erhielt RGW-Hilfe Mitglied Giuseppe (Name geändert) die Ankündigung eines „Aufenthaltsverbot für das Stadtgebiet Freiburg im Breisgau am Samstag, 23.02.2019 anlässlich des Fußballspiels SC Freiburg gegen FC Augsburg.“
Verwundert über diese angedrohte Maßnahme kontaktierte unser Mitglied uns. Hatte er doch bisher bei all den Gastspielen in Freiburg niemals Probleme mit der Polizei oder kam in Konflikt mit dem Gesetz. Auch ist keine besondere Rivalität zwischen beiden Fanszenen bekannt.

Dem Fan wird vorgeworfen, „in der Vergangenheit mehrfach durch Störungen aufgefallen zu sein“ und darüber hinaus „in der Ultraszene des FC Augsburg aktiv zu sein“.

Eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe, welche nicht als kriminell eingestuft wird, darf nicht zum Nachteil einer Person ausgelegt werden. Die Kriminalisierung einer gesamten Szene und einem eindimensionalen Schwarz-Weiß Denken fördert lediglich Feindbilder.

Im konkreten Fall stützt sich die Vermutung, der Fan stelle eine Gefahr für die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ da auf drei konkrete Fälle. Eine fünf Jahre zurückliegende Jugendstrafe (Urteil: 16 Sozialstunden) und zwei vermeintliche Landfriedensbrüche, wobei einer eingestellt und im anderen Fall noch keine Schuld bewiesen wurde.

Mit Unterstützung der RGW-Hilfe legte unser Mitglied Einspruch ein, handelt es sich bei einem derartigen Verbot schließlich um einen herben Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit eines Menschen. Bereits in der Vergangenheit konnten wir erfolgreich ein Betretungsverbot kippen. (http://rot-gruen-weisse-hilfe.de/rgw-hilfe-unterstuetzt-fan-im-kampf-gegen-betretungsverbot-in-der-eigenen-stadt/)

Betretungsverbote werden präventiv und nicht repressiv ausgesprochen. D.h. eine strafrechtliche Verurteilung des Betroffenen ist gar nicht erst nötig. Gerade deshalb erachten wir diese Form der Sanktionierung als äußerst gefährlich und im vorliegenden Fall – unter Anbetracht der benannten Faktoren – als äußerst fragwürdig.

Das Verwaltungsgericht lehnte letztlich den Einspruch ab. Zwar teilte das Freiburger Verwaltungsgericht unsere Ansicht, dass eine Mitgliedschaft in einer Ultraszene einer Person nicht nachteilig ausgelegt werden kann, allerdings genügten ihm die geschilderten Fälle für ein Betretungsverbot.

Die anfallenden Kosten wurden durch die Rot-Grün-Weiße Hilfe übernommen.

Rot-Grün-Weiße Hilfe Augsburg